ERLUS Schornstein | Planungstool Schornsteinhöhe über Dach

Besser auf der sicheren Seite

Mit den neuen Ableitbedingungen richtig planen und ausführen!

Seit 1. Januar 2022 sind neue Ableitbedingungen für Abgase (1. BImSchV § 19 ) in Kraft getreten.
Sie gelten bei allen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31.12.2021 errichtet werden (es gilt der Zeitpunkt der Errichtung und nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme).  1)

Unser neues Planungstool berechnet die erforderliche Schornsteinlänge über Dach in Abhängigkeit des geplanten Abstands zum First.

Für die Längenermittlung gibt es zwei Varianten:
1. Variante = Längenermittlung nach BImSchV § 19 (Satz 1 –3)
2. Variante = Längenermittlung gemäß BImSchV § 19 (Satz 4)

 

 

Variante 1 – Längenermittlung nach BImSchV § 19 (Satz 1 –3)
Der Schornstein einer neu errichteten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe ist ab dem 1. Januar 2022 so auszuführen, dass die Austrittsöffnung
– firstnah angeordnet ist und
– der First um mindestens 40 cm überragt wird.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung, wenn
1. ihr horizontaler Abstand vom First (A) kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe (B) und
2. ihr vertikaler Abstand vom First (C) größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First (A).

 

Tipp: Für Schornsteine, die nicht mehr als 40 cm vom First entfernt sind, bleibt die bisherige Regelung mit einer Länge von „40 cm über First“ somit unverändert. Dies ist unsere klare Empfehlung.

 

Variante 2 – Längenermittlung gemäß BImSchV § 19 (Satz 4)
Die Berechnung nach VDI 3781‐4 Abs. 6.2.1. für das Einzelgebäude darf einzig nach BImSchV § 19 Satz 4 anstelle der Vorgaben der Sätze 1 bis 3 verwendet werden und ermöglicht es auch Schornsteine zu betrachten, die nicht firstnah angeordnet sind.

Die Ergebnisse sind genauer, aber vom Rechenweg aufwendiger, da die aus Strömungsversuchen gewonnenen Resultate hier in ein Rechenmodell übertragen wurden.

Um die Ermittlung nach VDI 3781‐4, Abs. 6.2.1 einfach und schnell durchführen zu können, steht Ihnen dieses Hilfstool zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Unser Planungstool ersetzt nicht die vorab nötige Abstimmung mit dem örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister. Legen Sie ihm daher vorab Ihre Planung und die Ergebnisse dieser Berechnung vor.

1) Je nach Bundesland gilt unter bestimmten Umständen eine Übergangsfrist bis 30.06.2022: Verbindliche Auskunft hierzu kann Ihnen der örtliche bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger geben.